Unsere
AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ONETASTE Marketing GmbH

Rotebühlplatz 15 · 70178 Stuttgart
info@onetaste-media.de · Tel.: 0711 65 22 900
Stand: August 2025

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend `AGB`) der ONETASTE
Marketing GmbH (nachfolgend `Agentur`) gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung
von Online-Marketing-Dienstleistungen, die zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern
(nachfolgend `Auftraggeber`) geschlossen werden.
(2) Die Agentur richtet ihre Leistungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Die AGB gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(3) Der Vertrag kommt durch die digitale Auftragsbestätigung des Auftraggebers über das von
der Agentur genutzte Rechnungs- und Vertragssystem (derzeit: Lexoffice) zustande. Die
Eingabe der Postleitzahl sowie sonstiger identifizierender Merkmale durch den Auftraggeber
gilt als elektronische Bestätigung des Vertragsschlusses. Der Zeitpunkt des
Vertragsschlusses sowie die IP-Adresse des Auftraggebers werden systemseitig protokolliert
und gespeichert.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
(5) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch die Agentur.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Die Agentur erbringt für den Auftraggeber Online-Marketing-Dienstleistungen,
insbesondere:

  • Konzeption, Erstellung und Schaltung von Werbekampagnen auf Meta-Plattformen
    (Facebook, Instagram) inkl. laufendes Kampagnenmanagement
  • stellung und technische Einrichtung von Landing Pages und Marketing-Funnels (u.
    a. über Drittanbieter wie Perspective)
  • Konzeption und Produktion von Social-Media-Inhalten (Text, Grafik, Video-Stills) für
    die Unternehmenskommunikation des Auftraggebers
  • Planung und Durchführung von Recruiting-Kampagnen zur Mitarbeitergewinnung
    über Social Media
  • CRM-Integration und technische Anbindung im Rahmen der vereinbarten
    Kampagneninfrastruktur
  • Produktion, Schnitt und Veröffentlichung von Videoformaten für Social-Media-Kanäle
    des Auftraggebers (nur bei gesonderter Vereinbarung, siehe Abs. 5 ff.)

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell erstellten Angebot
der Agentur, das Bestandteil des Vertrages wird.
(3) Die Agentur schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Sie
schuldet keinen bestimmten Werbeerfolg (z. B. eine bestimmte Anzahl von Leads,
Conversions oder Umsätzen), sofern keine ausdrückliche abweichende schriftliche
Vereinbarung getroffen wurde. Prognosen und Erfahrungswerte aus vergleichbaren Projekten
stellen keine verbindlichen Zusagen dar.
(4) Für die technische Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Drittplattformen
(insbesondere Meta, Perspective, Zapier und ähnliche SaaS-Anbieter) übernimmt die Agentur
keine Verantwortung. Ausfälle, Einschränkungen oder Richtlinienänderungen dieser
Drittanbieter berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung des vereinbarten Entgelts
oder zur außerordentlichen Kündigung.

2.1 Videoproduktion und Social-Media-Publishing
(5) Die Agentur erbringt Videoproduktions-Dienstleistungen ausschließlich auf Basis einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zum Leistungsumfang können je nach Beauftragung
gehören:

  • Konzeption und Planung von Videoformaten nach inhaltlicher Vorgabe des
    Auftraggebers
  • Aufnahme, Schnitt und Postproduktion von Videos für Social-Media-Kanäle
    (insbesondere Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, YouTube)
  • Vertonung, Untertitelung und formatgerechte Anpassung für verschiedene
    Plattformanforderungen
  • Veröffentlichung fertiger Videoinhalte auf den Social-Media-Kanälen des
    Auftraggebers nach dessen Freigabe
  • Regelmäßige Abstimmung mit dem Auftraggeber zu Inhalten, Auftritten und
    Kommunikationsstrategie

(6) Alle Videoinhalte werden ausschließlich nach inhaltlicher Vorgabe und mit ausdrücklicher
Freigabe des Auftraggebers produziert und veröffentlicht. Für die inhaltliche Richtigkeit,
Rechtmäßigkeit und etwaige persönlichkeitsrechtliche Einwilligungen abgebildeter Personen
ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine rechtliche Prüfung
der Videoinhalte vorzunehmen.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur erforderliche Zugangsdaten zu seinen SocialMedia-Kanälen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kann die Agentur aufgrund fehlender
oder gesperrter Zugänge Inhalte nicht veröffentlichen, entfällt der Vergütungsanspruch der
Agentur für den betroffenen Zeitraum nicht.
(8) Korrekturen und Änderungswünsche des Auftraggebers sind vor der Veröffentlichung im
Rahmen einer vereinbarten Feedback-Runde zu äußern. Darüber hinausgehende
Überarbeitungen können von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt werden.

2.2 Rechte an Videoproduktionen
(9) Sämtliche Urheberrechte und Leistungsschutzrechte an produzierten Videos einschließlich
Rohschnitt, Endschnitt, Einzelbilder und verwendeter Tonspuren, soweit von der Agentur
selbst erstellt oder lizenziert, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller damit
zusammenhängenden Vergütungsansprüche bei der Agentur.
(10) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem
Auftraggeber alle Nutzungsrechte an den fertiggestellten Videoendproduktionen, räumlich und
zeitlich unbeschränkt, für alle vereinbarten Verwendungszwecke. Der Auftraggeber wird damit
vollumfänglich Rechteinhaber der bezahlten Endprodukte.
(11) Solange eine Rechnung ganz oder teilweise unbezahlt ist, ist der Auftraggeber nicht
berechtigt, die betreffenden Videos zu nutzen, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder Dritten
zugänglich zu machen. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, bereits veröffentlichte Inhalte
von den Kanälen des Auftraggebers zu entfernen oder deren Entfernung schriftlich zu
verlangen. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen der Entfernung ist
ausgeschlossen.
(12) Rohdaten, Projektdateien, Schnittsequenzen und Arbeitsmaterialien (z. B. PremiereProjekte, After-Effects-Dateien) verbleiben stets im Eigentum der Agentur und werden dem
Auftraggeber nicht ausgehändigt, auch nach vollständiger Bezahlung nicht, sofern keine
gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(13) Die Agentur ist berechtigt, produzierte Videos in anonymisierter oder stilistisch
angepasster Form als Referenz in ihrem eigenen Marketing zu verwenden (Showreel,
Portfolio, Website, Social Media), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich
widerspricht. Vertrauliche Inhalte, insbesondere nicht veröffentlichte Objektdaten oder
personenbezogene Daten Dritter, werden dabei nicht verwendet.

§ 3 Kreative Gestaltung, Rechte und Branchenähnlichkeit

3.1 Urheberrecht und gemeinsames Nutzungsrecht
(1) Alle von der Agentur erstellten Werbemittel, Texte, Grafiken, Kampagnenkonzepte und
sonstigen kreativen Leistungen (nachfolgend „Kreativleistungen“) werden im Rahmen des
vereinbarten Entgelts erbracht. Mit vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen räumt
die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an den für ihn
erstellten Kreativleistungen ein, beschränkt auf die vertraglich vereinbarten Zwecke.
(2) Die Agentur behält an allen Kreativleistungen – auch soweit diese in enger Abstimmung
mit dem Auftraggeber oder auf Basis von Briefings des Auftraggebers entstanden sind – ein
gleichwertiges, dauerhaftes und umfassendes Nutzungsrecht. Dieses berechtigt die Agentur
insbesondere dazu:

  • Gestaltungselemente, Layouts, Bildkompositionen, Textstrukturen und kreative
    Konzepte in ähnlicher oder weiterentwickelter Form für andere Auftraggeber zu
    verwenden
  • Grafiken, Designs und Kampagnenlogiken als Grundlage für neue Projekte zu nutzen
  • Werbemittel intern als Referenz, Vorlage oder Ausgangsmaterial weiterzuverwenden

(3) Der Auftraggeber erkennt mit Vertragsschluss ausdrücklich an, dass das gemeinsam
erstellte Kreativmaterial kein exklusives Werk des Auftraggebers darstellt. Ein Anspruch auf
Unterlassung, Schadensersatz oder sonstige Rechtsmittel wegen der Verwendung ähnlicher
oder inhaltsgleicher Gestaltungselemente durch die Agentur bei anderen Kunden ist
ausgeschlossen, sofern keine wortidentische Übernahme individuell schutzfähiger Texte oder
unveränderte Kopie von Bildmaterial des Auftraggebers vorliegt.
(4) Die Agentur ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber Auskunft darüber zu erteilen, ob, wie
oder bei welchen anderen Kunden ähnliche Gestaltungsmittel eingesetzt werden.

3.2 Landing Pages und Perspective-Infrastruktur
(5) Landing Pages werden von der Agentur auf der Plattform Perspective (perspective.co)
erstellt und gehostet. Diese Plattform ist eine lizenzierte Drittanbieter-Software, die
ausschließlich von der Agentur betrieben wird. Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum an der
Landing Page selbst, an der technischen Infrastruktur, am Perspective-Account oder an den
dort verwendeten Vorlagen und Konfigurationen.
(6) Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Landing Page des Auftraggebers
deaktiviert und in einen archivierten Zustand versetzt. Eine Mitnahme, ein Export oder eine
Übertragung der Landing Page an den Auftraggeber oder Dritte ist technisch und vertraglich
ausgeschlossen.
(7) Bei einer Neubeauftragung der Agentur kann die archivierte Landing Page gegen eine
reduzierte Setup-Gebühr von 500,00 Euro netto reaktiviert und weitergenutzt werden. Ein
Rechtsanspruch des Auftraggebers auf Reaktivierung besteht nicht.
(8) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Zugangsdaten zum
Perspective-Account der Agentur, auf Quellcode, Exportdateien oder sonstige technische
Bestandteile der Landing Page.

3.3 Branchenähnlichkeit und Werbebotschaften
(9) Die Agentur betreut überwiegend Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Es ist
marktimmanent und technisch unvermeidlich, dass Werbemittel verschiedener Auftraggeber
in Thematik, Formulierung, Bildsprache oder verwendeten Kennzahlen ähnlich erscheinen.
Dies gilt insbesondere für branchenübliche Aussagen wie Renditeangaben,
Preissteigerungsraten, Vermarktungsquoten, Qualifikationsmerkmale von Zielgruppen oder
vergleichbare marktspezifische Leistungsversprechen.
(10) Solche inhaltlichen oder visuellen Ähnlichkeiten begründen keinen Verstoß gegen
Urheberrechte, Wettbewerbsrecht oder sonstige Schutzrechte des Auftraggebers, sofern
keine individuell schutzfähigen Werkteile des Auftraggebers unverändert übernommen
werden. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf, aus derartigen Ähnlichkeiten
Ansprüche gegen die Agentur herzuleiten.
(11) Für die inhaltliche Richtigkeit von Werbebotschaften – insbesondere Renditeangaben,
Preisprognosen und Objektdaten – ist der Auftraggeber verantwortlich. Er haftet für alle
Folgen, die aus der Verwendung unrichtiger oder irreführender Angaben entstehen, und stellt
die Agentur diesbezüglich vollständig frei.

3.4 Lead-Daten und CRM-Zugang
(12) Im Rahmen der Kampagnendurchführung werden Kontaktdaten von Interessenten
(nachfolgend „Leads“) generiert und in dem von der Agentur genutzten CRM-System (derzeit:
Perspective CRM) erfasst. Diese Lead-Daten stehen dem Auftraggeber über das System zur
Verfügung und gehören inhaltlich dem Auftraggeber, sofern keine abweichende Vereinbarung
getroffen wurde.
(13) Die Agentur hat im Rahmen der Kampagnenbetreuung dauerhaften Zugang zu den
generierten Lead-Daten und ist berechtigt, diese einzusehen, auszuwerten und für folgende
Zwecke zu nutzen:

  • Optimierung laufender und zukünftiger Kampagnen des Auftraggebers
  • Ableitung von Erkenntnissen über Zielgruppen, Conversion-Muster und
    Qualifikationsmerkmale
  • Verbesserung der eigenen Methoden, Vorlagen und Prozesse der Agentur
  • Erstellung anonymisierter Benchmarks und Branchenauswertungen, bei denen kein
    Rückschluss auf einzelne Auftraggeber oder deren Interessenten möglich ist

(14) Eine Weitergabe identifizierbarer Lead-Daten des Auftraggebers an Dritte oder an andere
Auftraggeber der Agentur erfolgt nicht. Die Verarbeitung der Lead-Daten erfolgt gemäß den
Bestimmungen der DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
(15) Mit Vertragsende werden dem Auftraggeber auf Anfrage alle bis dahin generierten LeadDaten in einem gängigen Dateiformat (CSV oder XLSX) zur Verfügung gestellt. Der Zugang
zum Perspective-CRM-System der Agentur endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.

3.5 Freistellung bei Drittansprüchen
(16) Sollte ein Dritter gegenüber der Agentur wegen eines vermeintlichen Urheberrechts-,
Marken- oder Wettbewerbsverstoßes Ansprüche geltend machen, der auf Informationen,
Vorgaben oder freigegebenen Inhalten des Auftraggebers beruht, stellt der Auftraggeber die
Agentur von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen, Kosten und
Rechtsverfolgungsaufwendungen frei. Dies gilt entsprechend für Ansprüche, die sich aus der
Verwendung vom Auftraggeber bereitgestellter Bild- oder Textmaterialien ergeben.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers und Mitwirkungsleistungen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Leistungserbringung
erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien vollständig und rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Zugangsdaten zu bestehenden Meta Business Manager-Konten und Ad-Accounts
  • Logo, Bildmaterial, Corporate-Design-Vorgaben und sonstige Markenmaterialien
  • Korrekte und vollständige Unternehmens- und Impressumsdaten für alle betriebenen
    digitalen Werbemittel und Landing Pages
  • Gültige und aktuelle Angaben zu beworbenen Produkten, Dienstleistungen und
    Preisen

(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle vom Auftraggeber bereitgestellten oder
freigegebenen Werbeinhalte den geltenden rechtlichen Anforderungen – insbesondere des
UWG, des TMG/DDG, der DSGVO sowie branchen- und berufsrechtlichen Vorschriften –
entsprechen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber
übermittelten oder freigegebenen Inhalte vorzunehmen.
(3) Wird eine Landing Page durch die Agentur technisch eingerichtet oder betreut, ist der
Auftraggeber verpflichtet, der Agentur rechtzeitig und vollständig alle gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichtangaben – insbesondere Impressumsdaten, Datenschutzerklärung
und ggf. rechtliche Hinweise – zur Verfügung zu stellen.
(4) Unterbleibt die Bereitstellung dieser Angaben durch den Auftraggeber, liegt die
Verantwortung für daraus resultierende Rechtsverstöße (z. B. fehlende oder fehlerhafte
Impressumsangaben) ausschließlich beim Auftraggeber. Die Agentur haftet in diesem Fall
nicht für Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Folgeschäden.
(5) Kommt der Auftraggeber einer wesentlichen Mitwirkungspflicht trotz Nachfrist von 10
Werktagen nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Erfüllung
der Mitwirkungspflicht auszusetzen, ohne dass der Vergütungsanspruch entfällt.

§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung setzt sich aus einer einmaligen Setup-Fee sowie einer monatlich im Voraus
zu zahlenden Servicepauschale zusammen. Der konkrete Betrag ergibt sich aus dem
jeweiligen Angebot.
(2) Die Setup-Fee ist mit Vertragsschluss sofort und in voller Höhe fällig. Die monatliche
Servicepauschale ist jeweils zum 1. des betreffenden Monats im Voraus fällig (Vorkasse). Die
Agentur beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Setup-Fee.
(3) Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden
Umsatzsteuer.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, ab dem ersten Tag des Verzugs
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß §
288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Darüber hinaus kann die Agentur bei Zahlungsverzug von
mehr als 14 Tagen laufende Kampagnen und Leistungen ohne Ankündigung pausieren, bis
der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Der Vergütungsanspruch für den
betreffenden Zeitraum bleibt bestehen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend
machen.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – je nach individueller Vereinbarung – drei (3) oder
sechs (6) Monate ab Vertragsschluss. Die konkrete Laufzeit ist im jeweiligen Angebot
ausgewiesen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen
(1) weiteren Monat, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
(3) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von
drei (3) Wochen zum Ende des jeweils laufenden Kalendermonats kündigen.
(4) Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch die Agentur liegt
insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden
Monatspauschalen in Verzug gerät oder wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung gegen
wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(6) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(7) Nach Vertragsende übermittelt die Agentur dem Auftraggeber auf Anfrage alle relevanten
Zugangsdaten und kampagnenbezogenen Daten, die im Eigentum des Auftraggebers stehen.
Eigenleistungen, Systemarchitektur und interne Arbeitsmittel der Agentur verbleiben bei der
Agentur.

§ 7 Werbebudget / Ad Spend

(1) Sofern im Rahmen des Vertrages Werbebudget (Ad Spend) für die Schaltung von
Anzeigen auf Meta-Plattformen oder anderen Kanälen aufgewendet wird, ist dieser Betrag
vom Auftraggeber separat zu tragen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich ein Inklusivpaket
vereinbart wurde.
(2) Die Agentur kann das vereinbarte Budget im Rahmen des Kampagnenmanagements
flexibel einsetzen und auf einzelne Kampagnen, Zielgruppen oder Zeiträume verteilen, um die
Kampagnenziele bestmöglich zu erreichen. Innerhalb eines vereinbarten monatlichen
Budgetrahmens bedarf es keiner gesonderten Freigabe für einzelne Ausgaben.
(3) Nicht verbrauchtes Werbebudget eines Monats wird nicht auf Folgemonate übertragen, es
sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich schriftlich.

§ 8 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Agentur nur bei Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Betrag
der Jahresvergütung aus dem jeweiligen Vertrag begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung der Agentur ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden.
(4) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung unrichtiger, unvollständiger
oder verspätet übermittelter Informationen des Auftraggebers entstehen.
(5) Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Maßnahmen oder Entscheidungen der
Plattformbetreiber (insbesondere Sperrung von Werbekonten, Ablehnung von Anzeigen,
Änderungen von Algorithmen oder Werbepolitiken) entstehen.
(6) Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit von Werbeinhalten, die vom
Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden. Die Haftung für wettbewerbs-,
urheberoder markenrechtliche Verstöße, die aus der inhaltlichen Gestaltung der vom Auftraggeber
vorgegebenen Werbebotschaften resultieren, trägt der Auftraggeber.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der
gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangte vertrauliche
Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für
Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der
Agentur sowie den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Sofern die Agentur im Rahmen der
Leistungserbringung Daten des Auftraggebers oder von Endkunden des Auftraggebers
verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, dass auf seinen Landing Pages und in
seinen Kampagnen die datenschutzrechtlichen Anforderungen (insbesondere
Einwilligungserfordernisse, Datenschutzhinweise, Cookie-Banner) erfüllt werden. Die Agentur
unterstützt dabei auf Anfrage, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für die
Datenschutzkonformität des Auftraggebers.

§ 10 Referenzrecht

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber und die erbrachten Leistungen in ihren eigenen
Marketingmaterialien, auf der Website sowie in sozialen Netzwerken als Referenz zu nennen,
sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Weitergabe vertraulicher
Kampagnendaten (z. B. konkrete Budgets, Conversion-Zahlen) erfolgt nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Auftraggebers.

§ 11 Änderungen der AGB

Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen zu
ändern. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von
zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf das
Widerspruchsrecht wird die Agentur in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

ONETASTE Marketing GmbH · Rotebühlplatz 15 · 70178 Stuttgart
HRB 770869 · Amtsgericht Stuttgart · USt-IdNr.: DE326519616